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Stillen und arbeiten

Dass Muttermilch für das Neugeborene ideal ist, wird durch zahlreiche Studien belegt. Doch wie lässt sich Stillen mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz vereinbaren? Hier ein paar Tipps. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, Babys in den ersten sechs Lebensmonaten ausschliesslich zu stillen. In der Schweiz dauert der Mutterschaftsurlaub aber nur 14 Wochen. Um auch Müttern, die nach dieser kurzen Zeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, das Stillen zu ermöglichen, sieht das Arbeitsgesetz vor, dass Arbeitgeber den Müttern die zum Stillen erforderliche Zeit frei geben müssen. Im ersten Lebensjahr des Kindes gilt die gesamte Zeit, die eine Mutter im Betrieb für das Stillen ihres Babys oder für das Abpumpen von Muttermilch braucht, als Arbeitszeit. Verlässt die Mutter den Arbeitsort, um ihr Baby zu Hause, bei der Tagesmutter oder in der Kindertagesstätte zu stillen, wird die Hälfte der Abwesenheit als Arbeitszeit anerkannt. Die zum Stillen erforderliche Zeit gilt nicht als Ruhezeit. Sie darf weder als Überstundenkompensation ausgelegt noch an die Ferien angerechnet werden. Es ist auf jeden Fall ratsam, die Situation vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz mit …